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Nürnberg kurz belichtet 

Mehr als 1 100 Handwerks-Parkausweise+ ausgegeben

Die Städte Schwabach, Fürth, Erlangen und Nürnberg ziehen gemeinsam mit der Handwerkskammer für Mittelfranken eine positive Halbjahresbilanz: Seit dem Start des gemeinsamen Handwerksparkausweises+ am 1. Januar 2026 wurden bis zum 30. Juni bereits 1 191 Ausweise ausgestellt. Der Handwerksparkausweis+ erleichtert Betrieben, die städteübergreifend im Einsatz sind, den Arbeitsalltag. Mit nur einem Ausweis können sie in allen vier Städten die gleichen Sonderregelungen beim Parken nutzen und müssen sich nicht mehr mit unterschiedlichen Vorgaben auseinandersetzen.

„Unser Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für das Handwerk zu schaffen. Kurze Wege und weniger Zeit bei der Parkplatzsuche bedeuten mehr Zeit für das eigentliche Handwerk“, erklärt Nürnbergs Bürgermeister Andreas Krieglstein. Für viele Handwerksbetriebe gehören Einsätze über Stadtgrenzen hinweg zum Alltag – sei es bei Kundenterminen in Nürnberg, Aufträgen in Fürth oder Arbeitseinsätzen in Erlangen und Schwabach. Der Handwerksparkausweis+ sorgt dafür, dass sie ihre Fahrzeuge näher am Einsatzort abstellen können, und schafft gleichzeitig einheitliche Regelungen in allen vier Städten.

„Der große Zuspruch bestätigt unseren Ansatz, gemeinsam mit den Nachbarstädten konkrete Verbesserungen für die Betriebe zu schaffen. Gerade für das Handwerk sind effiziente und verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend. Der Handwerksparkausweis+ ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie interkommunale Zusammenarbeit direkt im Arbeitsalltag der Unternehmen spürbar wird“, fasst die Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin der Stadt Nürnberg, Dr. Andrea Heilmaier, zusammen.

Die meisten Ausweise wurden bislang in Nürnberg ausgegeben. Dort erhielten 886 Betriebe einen Handwerksparkausweis+. Es folgen Fürth mit 171, Erlangen mit 85 und Schwabach mit 49 ausgestellten Ausweisen.

Gemeinsam haben die Handwerkskammer für Mittelfranken sowie die Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten der Städte Schwabach, Fürth, Erlangen und Nürnberg den Handwerksparkausweis+ auf den Weg gebracht. Umgesetzt wurde das Projekt von den Straßenverkehrsbehörden der vier Städte gemeinsam mit der Handwerkskammer, der Wirtschaftsförderung der Stadt Nürnberg und dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg. Handwerksbetriebe können den Ausweis seit 1. Januar beantragen.

„Der Handwerksparkausweis+ zeigt, was gute Zusammenarbeit bewirken kann: weniger Bürokratie und spürbare Entlastung für unsere Handwerksbetriebe. Die hohe Nachfrage im ersten Halbjahr macht deutlich, dass wir mit diesem Angebot den Bedarf der Betriebe genau getroffen haben. An solchen praxisnahen Lösungen sollten wir beim Bürokratieabbau konsequent weiterarbeiten“, sagt Dr. Rainer-Johannes Wolf, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Mittelfranken.

„Die große Zahl an städteübergreifenden Handwerksparkausweisen in den ersten Monaten zeigt, dass pragmatische Lösungen von unseren Unternehmen sehr gut angenommen und nachgefragt werden. Der Handwerksparkausweis ist ein gutes Beispiel dafür, wie serviceorientiertes Verwaltungshandeln und unkomplizierte Lösungen den Arbeitsalltag des Handwerks erleichtern können. Ein Beispiel, das hoffentlich Schule macht“, stellt Mathias Schuch für die Wirtschaftsförderung der Stadt Erlangen fest.

Der Handwerksparkausweis+ ist eine standardisierte Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung. Er erleichtert Handwerksbetrieben die Parkplatzsuche in der Nähe ihrer Einsatzorte. Mit dem Ausweis dürfen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben in Bewohnerparkbereichen, im eingeschränkten Haltverbot, in verkehrsberuhigten Zonen, während der Lieferzeiten in Fußgängerzonen sowie ohne zeitliche Begrenzung auf Parkplätzen mit Parkscheibe oder Parkschein parken. An Parkscheinautomaten ist das Parken bis zu zwei Stunden kostenfrei, anschließend ist die reguläre Parkgebühr zu entrichten.

Beantragt werden kann der Handwerksparkausweis+ bei den Straßenverkehrsbehörden der beteiligten Städte. Betriebe mit Sitz in Schwabach, Fürth, Erlangen oder Nürnberg wenden sich an die Straßenverkehrsbehörde ihrer jeweiligen Stadt. Betriebe mit Sitz außerhalb dieser vier Städte können frei wählen, bei welcher der beteiligten Straßenverkehrsbehörden sie den Antrag stellen.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Interessierte unter „Ein Ausweis – vier Städte“ auf der Internetseite der Handwerkskammer für Mittelfranken, auf den Internetseiten der beteiligten Straßenverkehrsbehörden.

14.08.2026

Arbeiten an Brunnenanlagen:

Mehrere Anlagen derzeit außer Betrieb

An mehreren Brunnen im Stadtgebiet laufen beziehungsweise beginnen noch im August 2026 notwendige Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten. Ziel ist es, die Anlagen dauerhaft zu sichern und schnellstmöglich wieder für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar zu machen.

„Brunnen sind prägende Elemente unserer öffentlichen Räume und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität in unserer Stadt bei. Deshalb setzen wir alles daran, notwendige Reparaturen zügig und fachgerecht durchzuführen. Auch wenn die vorübergehenden Einschränkungen bedauerlich sind, dienen sie dem langfristigen Erhalt der Anlagen“, sagt Nürnbergs Bürgermeister für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung, Dr. Nasser Ahmed.

Der Fontänenbrunnen am Heinrich-Böll-Platz in Langwasser wird in der Brunnensaison 2026 voraussichtlich nicht mehr in Betrieb genommen werden können. Die Anlage ist seit ihrer Inbetriebnahme wiederholt von technischen Störungen betroffen. Derzeit sind mehrere Pumpen defekt. Zudem verzögern längere Lieferzeiten für benötigte Ersatzteile die Instandsetzung.

Auch der unmittelbar an den Heinrich-Böll-Platz angrenzende Apollobrunnen neben dem Eingang des U-Bahnhofs „Gemeinschaftshaus“ kann derzeit nicht betrieben werden. Die umfangreichen Arbeiten an der Entwässerungsleitung sowie an der Abdichtung des Brunnenbeckens sind zwar abgeschlossen, ein Defekt an einer Pumpe in der gemeinsamen Brunnenkammer verhindert jedoch aktuell den Betrieb. Die Stadt arbeitet an der Behebung des Schadens, um den Apollobrunnen – sofern technisch möglich – noch in dieser Saison wieder in Betrieb zu nehmen.

Außer Betrieb ist derzeit auch der Brunnen am Leonhardspark. Ursache ist eine beschädigte Steigleitung im Inneren des rund 4,5 Tonnen schweren Granitblocks. Für die Reparatur muss der Granitblock mit geeignetem schwerem Gerät angehoben werden. Die Instandsetzung erfolgt voraussichtlich Ende August beziehungsweise Anfang September.

Die Stadt Nürnberg bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen. Die Stadt Nürnberg betreibt insgesamt 158 Brunnenanlagen: 26 Trinkwasserbrunnen, 74 Frischwasserbrunnen und 58 Brunnen mit Umwälztechnik. Das Hochbauamt ist für 132 dieser Anlagen zuständig. Für Reinigung, Wartung und Reparaturen stehen jährlich rund 400 000 Euro zur Verfügung. Die 26 Trinkwasserbrunnen werden von der N-Ergie betrieben.  

12.08.2026

Nutzung der Grillflächen:

Sör mahnt zu besonderer Vorsicht

Aufgrund der hohen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit mahnt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) beim Grillen in Nürnbergs Grünanlagen zu besonderer Vorsicht. Die ausgewiesenen Grillflächen dürfen aktuell weiterhin genutzt werden. Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es jedoch besonders wichtig, die geltenden Regeln einzuhalten und mit offenem Feuer verantwortungsvoll umzugehen.

„Draußen grillen und den Sommer genießen, das soll natürlich weiterhin möglich sein. Bei der aktuellen Hitze und Trockenheit ist aber besondere Vorsicht gefragt. Schon ein kleiner Funke kann ausreichen, um trockenes Gras oder Laub zu entzünden“, erklärt Bürgermeister und Erster Sör-Werkleiter Andreas Krieglstein und fügt hinzu: „Deswegen gelten ein paar Spielregeln, an die sich alle zwingend halten müssen.“

Mitgebrachte Grills dürfen generell nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen genutzt werden. Dabei ist ausreichend Abstand zu Bäumen, Baumgruppen und trockenem Bewuchs einzuhalten. Die Grillstelle muss während des gesamten Grillens beaufsichtigt werden. Bei Wind und Funkenflug ist besondere Vorsicht geboten. Entsteht eine Gefahr durch Funken, muss das Grillen sofort beendet und die Glut gelöscht werden.

Auch bei der Entsorgung der Grillkohle ist besondere Sorgfalt wichtig. Die Kohle muss vollständig abgekühlt sein und gehört anschließend in die dafür vorgesehenen Behälter an den Grillflächen. Heiße oder noch glimmende Kohle darf keinesfalls entsorgt werden.

Die Feuerwehr Nürnberg weist zudem darauf hin, dass Grill- und Lagerfeuer im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald grundsätzlich verboten sind. Sör hat die Entwicklung der Waldbrandgefahr weiterhin im Blick. Sollte die Gefährdung weiter zunehmen, wird Sör die Situation neu bewerten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.  

11.08.2026

Nerobull - Info Service

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